Pressemitteilung
Hessisches Landesarbeitsgericht bestätigt Diskriminierung von muslimischen Frauen
10. August 2001Der Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Erbakan, kritisierte das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt in einem scharfen Ton und erklärte, dass die Muslime vor allem in den letzten Jahren eine stark zunehmende Einschränkung ihrer Religionsfreiheit erfahren würden. Das Urteil des LAG Frankfurt sei als das vorläufig letzte Glied der Kette von massivsten Einschnitten der Religionsausübungsfreiheit vor allem muslimischer Frauen anzusehen. Eine muslimische Kaufhausangestellte hatte gegen ihre Kündigung wegen des Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen erfolglos geklagt. ‚In der Begründung folgten die Richter dem Argument, eine Verkäuferin mit Kopftuch entspreche nicht dem ‚Stil des Hauses‘ in der Kleinstadt. Das Recht eines Kaufhauses, von seinem Personal eine bestimmte Kleidung zu erwarten, sei besonders im Hinblick auf Kunden und deren Vorstellungen gerechtfertigt, hieß es. Danach habe sich das Verkaufspersonal ‚ohne auffällige, provozierende, ungewöhnliche oder fremdartige Akzente‘ zu kleiden.
Erbakan sagte: ‚Offenkundiger kann eine Diskriminierung nicht sein. Wir halten das Urteil für verfassungswidrig und hoffen, dass die Betroffene weiter klagt. Sollte sich herausstellen, dass die Rechtslage nicht ausreichend ist, so muss der Gesetzgeber dem Beispiel vieler europäischen Länder folgen und endlich das überfällige und vielfach geforderte Anti- Diskriminierungsgesetz erlassen, damit sich Muslime gegen solche Diskriminierungen zu Wehr setzen können. Weiter müssen insbesondere Muslime vor Ort durch geeignete Aktionen auf die diskriminierende Praxis des Kaufhauses aufmerksam machen.‘
Das das Gericht durch diese Entscheidung die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit – nur noch als Worthülse – erscheinen lasse, müsse in der nächsthöheren Instanz sicherlich berichtigt werden. Des Weiteren sei der Hinweis des Gerichts, der Koran wäre als Quelle für das Tragen eines Kopftuches umstritten und Zweifeln ausgesetzt, eine Anmaßung, der sich die Richter zu entziehen hätten. Es sei staatlichen Gerichten nicht vorbehalten, Inhalte eines religiösen Gebotes zu bestimmen oder zu kommentieren. Maßstab für die Religionsfreiheit muss das religiöse Empfinden des Einzelnen bleiben. Dies verstoße gegen das Prinzip des Säkularismus und dürfe nicht toleriert werden.
‚Die Leitkulturdebatte in der Politik sei zwar verstummt, scheine sich aber in der Rechtspraxis zu etablieren‘, sagte Erbakan. ‚In einem Land, in dem gläubige muslimische Frauen mit Kopftuch aus dem öffentlichen Leben verdrängt werden, würde der Anspruch des kulturellen Pluralismus schon sehr blass erscheinen.