Pressemitteilung

Pressemitteilung: Deutschland ist verpflichtet, Rechte türkischer Staatsangehöriger zu achten

20. Juli 2011

Üçüncü weiter: „Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in seinem Gutachten „šAnwendungsbereiche und Auswirkungen der Stillhalteklausel im Assoziationsrecht der EU mit der Türkei‘ zu dem Schluss, dass die für türkische Staatsbürger geltende Visapflicht mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht vereinbar ist. Außerdem ist dem Gutachten zu entnehmen, dass zahlreiche weitere Vorschriften auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar sind. Zu nennen sind da die Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug oder Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt. Damit bestätigt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, was der Europäische Gerichtshof, zahlreiche nationale Gerichte und Experten bereits zuvor geäußert haben.

Spätestens jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, Irritationen in Bezug auf die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge zu vermeiden und das höherrangige Recht aus dem Assoziationsabkommen umzusetzen. Ansonsten läuft sie Gefahr, nicht nur das Vertrauen von rund 2,8 Millionen türkeistämmigen Menschen in Deutschland in den Rechtsstaat zu erschüttern, sondern auch das Ansehen Deutschlands im Ausland zu schädigen. Das aufs Spiel zu setzen, wäre unverantwortlich.

Im Angesicht der nicht länger hinnehmbaren gravierenden Konsequenzen für die Betroffenen, stehen die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, diese Menschen nicht länger für „dumm“ zu verkaufen. „Einerseits rufen deutsche Politiker die Migranten in diesem Land fast täglich auf, sich an Recht und Gesetz zu halten, begehen aber auf der anderen Seite selbst Rechtsbruch. Diesem Zustand muss durch die Einhaltung der Vorgaben des Assoziierungsabkommens, unverzüglich ein Ende gesetzt werden.“

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